Ab sofort sind die Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern unter neuen Telefonnummern erreichbar. Die Zentrale erreichen Sie unter 0385 489306-80.
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Da uns diese Frage aktuell aus vielen Zahnarztpraxen erreicht, möchten wir Sie auf die Informationen verweisen, die Bundeszahnärztekammer, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde am 5. Januar in ihrem gemeinsamen Positionspapier veröffentlicht haben.
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Für den Fall, dass in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt per Verordnung Ausgangssperren verhängt werden oder die 15-Kilometer-Radius-Regel greifen sollte, und Ihre Mitarbeiter davon im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit betroffen sind, haben wir ein Muster zur Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch den Arbeitgeber vorbereitet.
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Es ist in der Öffentlichkeit und in der Politik kaum bekannt, dass in Deutschlands Zahnarztpraxen schon vor der Corona-Pandemie höchste Hygienestandards galten, die wegen der Pandemie noch verschärft wurden. Zahnärzte wissen deshalb, wie Hygiene geht und wie man die Patienten vor Corona und anderen Infektionskrankheiten schützt.
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Da wir momentan noch nicht absehen können, ab wann Präsenzveranstaltungen wieder durchgeführt werden können, wurde das Fortbildungsprogramm ausschließlich online veröffentlicht. Eine Anmeldung für die neuen Seminare ist ab sofort möglich.
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Der Tätigkeitsbericht der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2020 gibt einen kurzen, aber gezielten Überblick über die Arbeit der Selbstverwaltung. Schwerpunkte dabei sind entsprechend den Aufgabenstellungen für die Zahnärztekammer die Unterstützung der zahnärztlichen Praxisführung für die Mitglieder, aber auch gleichzeitig für Patienten entsprechende Informations- und Unterstützungsangebote bereit zu halten.
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Die assisdens ist das jährlich erscheinende Informationsblatt der Zahnärztekammer für die zahnmedizinische Assistenz. Die aktuelle Ausgabe wird mit der dens 12/2020 an die Praxen verschickt und steht ab sofort als Download zur Verfügung.
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Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern wurde am 28. April 1990 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Die rechtliche Grundlage bildet das Heilberufsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist die selbstverwaltete Berufsvertretung für ihre rund 2 000 Mitglieder und untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern.