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Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern wurde am 28. April 1990 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Die rechtliche Grundlage bildet das Heilberufsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist die selbstverwaltete Berufsvertretung für ihre rund 2 000 Mitglieder und untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern.