Mit Auslieferung der Wahlbriefe an die Deutsche Post am 20. April 2017 hat die Wahlzeit begonnen. Die Briefwahl endet am 6. Juni 2017. Die Auszählung der Stimmen findet am 7. Juni 2017 in der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern statt. Zur Information der Wähler hatte die Zahnärztekammer die Kandidaten um eine Kurzvorstellung gebeten. Die eingegangenen Antworten wurden nun veröffentlicht.
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Ratgeber "Verträge - Mit Herz und Hirn" veröffentlicht
Der Ratgeber von Dentista und BZÄK zeigt beispielsweise, was einen guten Anstellungsvertrag ausmacht, wie sich die Kostenbeteiligung an Fortbildungsmaßnahmen am besten gestaltet, wie man eine Kooperation mit Kollegen eingeht und wieder löst, wie es rechtlich um die Probezeit steht oder wie man einer langjährigen Mitarbeiterin, die allerdings den Praxisfrieden stört, entgegentritt. Ergänzt werden die rechtlichen und persönlichen Empfehlungen um Verträge mit dem Lebenspartner – Ehevertrag, Scheidung, Todesfall oder Vorsorgevollmacht.
Laut § 11 Abs. 7 der Wahlordnung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern werden hiermit die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl der Kammerversammlung 2017, 8. Amtsperiode, bekannt gegeben.
Die Vorstellung der einzelnen Kandidaten mit kurzen Informationen zum beruflichen Werdegang, standespolitischen Aktivitäten und Ansichten zu Aufgaben, die vor der Kammerversammlung stehen, soll vor Beginn der Wahlzeit am 20. April 2017 auf der Homepage der Zahnärztekammer veröffentlicht werden.
Kurzfilm für das Praxisteam "Keine Angst vor HIV, HBV und HCV"
Ergänzend zur Broschüre „Keine Angst vor HIV, HBV und HCV“ von BZÄK und Deutsche AIDS-Hilfe wurde nun auch ein Erklärvideo für das Praxisteam fertiggestellt. So sollen unbegründete Infektionsängste abgebaut und eine professionelle sowie diskriminierungsfreie Versorgung von Menschen mit Infektionserkrankungen sichergestellt werden.
Die Musterformulare für Wahlvorschläge zur Kammerwahl 2017 sind online. Es können entsprechend der Wahlordnung auch selbst gestaltete Wahlvorschläge bzw. Zustimmungserklärungen eingereicht werden. Sämtliche Wahlvorschläge und die zugehörigen Zustimmungserklärungen müssen bis spätestens 17.03.2017 in der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer M-V eingegangen sein.