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Zahnärztliche Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Gesetzliche Bestimmungen

Die in diesem Jahr stark gestiegene und noch steigende Zahl der Asylsuchenden und Flüchtlinge spiegelt sich täglich in der Berichterstattung der Medien. Sie ist eine Herausforderung für staatliche Institutionen, Bürger aber vor allem für die Asylsuchenden und Flüchtlinge selber. Flüchtlinge, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben und als Asylbewerber gelten, haben Anspruch auf gesundheitliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine Übersicht über die zu Grunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen sowie allgemeine Hinweise zu Abrechnung, Behandlung und Sprachbarrieren vermittelt folgendes Informationsblatt der Bundeszahnärztekammer.

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Sprachbarrieren überwinden

Wir Zahnärzte sehen uns generell der Menschlichkeit und Ethik sowie der medizinischen Versorgung erkrankter Personen verpflichtet. Wir möchten in unseren Praxen professionell helfen. Oft ist dies nicht einfach, da durch Sprachbarrieren eine Verständigung kaum möglich ist. Das betrifft die Erhebung der Anamnese, aber auch die Vermittlung der notwendigen Behandlung, die Aufklärung und die darauf basierende Einwilligung des Patienten. Da die Leistungsträger, in der Regel die Gemeinden oder in Vertretung gesetzliche Krankenkassen, zudem nur Behandlungen „akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ übernehmen, muss auch dies beachtet und gegebenenfalls gegenüber Patienten oder Begleitpersonen vermittelt werden. Um Sprachprobleme im Umgang mit Asylbewerbern zu bewältigen, erhalten Sie hier unterschiedliche fremdsprachige Formulare.

Formulare nach SprachenPiktogrammheft: Kommunikation ohne Worte