Ab 25. Mai 2018 ist auch in den Zahnarztpraxen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als unmittelbar geltendes Recht zu beachten. Neben dem neuen Bundesdatenschutzgesetz, das ebenfalls am 25.05.2018 in Kraft tritt, manifestieren die neuen gesetzlichen Regelungen bereits bestehende Datenschutzvorschriften, beinhalten aber auch einige neue datenschutzrechtliche Grundsätze.
Hilfreiche Downloads und Links
- Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis – Datenschutz- und Datensicherheits-Leitfaden der Bundeszahnärztekammer
- Zusammenfassung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
- Vortrag "Datenschutz in der Zahnarztpraxis" (RA Peter Ihle, Zahnärztekammer)
- Zirkeltraining für den Datenschutz - In neun Stationen fit für die DS-GVO
- Nachweis der Bewertung und Umsetzung des Datenschutzes nach DSGVO und BDSG
- Information zur Datenorganisation
- Schulungsplan über Datenschutz
- Übersicht datenverarbeitender Personen und Ermittlung der Personengrenze
- Zuweisung von Verantwortlichkeiten
- Übersicht der Datenschutzbehörden
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Verarbeitung personenbezogener Patientendaten
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Verarbeitung personenbezogener Mitarbeiterdaten
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Verarbeitung personenbezogener Patientendaten (Informationssystem)
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Verarbeitung personenbezogener Patientendaten (Recall)
- Merkblatt zur Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis
- Anlage 1 zum Merkblatt zur Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis
- Anlage 2 zum Merkblatt zur Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis
- Anlage 3 zum Merkblatt zur Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis
- Anlage 4 zum Merkblatt zur Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis
- Anlage 5 zum Merkblatt zur Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis
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