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Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen mit dem Arbeitsicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit den Unfallverhütungsvorschriften zu einer sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung (BuS-Dienst). Diese Auflage besteht bereits, wenn mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt wird. Die Zahnärztekammer hat dazu einen Rahmenvertrag mit der Firma TECOM in Waren abgeschlossen.

Die BuS-Betreuung wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt.



Formularsammlung zum BuS-Handbuch


Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Dr. Grit Czapla

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