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Titelbild der Unterseite Praxisführung

Praxisführung

Die Ausübung der modernen Zahnheilkunde steht immer mehr im Zusammenhang mit Themen, die nicht unbedingt Bestandteil des zahnärztlichen Studiums sind. Neben seiner eigentlichen Tätigkeit ist der Zahnarzt heute auch Manager eines Unternehmens, das in seiner Struktur den geltenden marktwirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen angepasst sein muss. Hierzu zählen insbesondere aktuelle Kenntnisse über Personal- und Betriebsführung. Dabei engt die ständig zunehmende Regulierung durch Rechtsnormen den Zahnarzt bei seiner eigentlichen Tätigkeit immer mehr ein. In nahezu keinem anderen medizinisch-ambulanten Bereich kommen derartig viele Rechtsgrundlagen zur Anwendung wie in einer Zahnarztpraxis.

Das ergibt sich rein aus den Gründen, dass hier eine Vielzahl von medizinisch-technischen Geräten zum Einsatz kommen und dass ein Umgang mit unterschiedlichsten zahnärztlichen Materialien sowie Arzneimitteln stattfindet. Diese Tatsache zieht natürlich Maßnahmen nach sich, die z. B. im Zusammenhang mit dem Strahlen-, Arbeits- und Umweltschutz, der technischen Sicherheit, dem Medizinprodukte- sowie Arzneimittelrecht und nicht zuletzt der Hygiene stehen. Somit ist es notwendig, die vom Gesetzgeber gemachten Auflagen, die sich überwiegend juristisch artikulieren, in eine verständliche Form umzusetzen, damit die geforderte Rechtstreue erfüllt werden kann.


Informationsseite der Bundeszahnärztekammer

Die Bundeszahnärztekammer stellt diverse Informationen zur zahnärztlichen Berufsausübung, u. a. diverse gesetzliche Grundlagen zur Verfügung.

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