Was müssen Sie als Ausbilder beachten?
Als Ausbilder haben Sie einige Pflichten gegenüber Ihren Auszubildenden. Grundlegend ist jedoch ein Berufsausbildungsvertrag. Dieser ist mit seinen Anlagen zur Überprüfung und Eintragung in das Ausbildungsregister der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen.
InfomappeUmsetzungshilfeAllg. HinweiseHinweise Vergütung
Das für den Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages notwendige Unterlagenpaket muss Folgendes enthalten:
- Vier vom Ausbilder und der Auszubildenden unterschriebene Vertragsexemplare, wenn die Auszubildende zur Zeit des Vertragsabschlusses noch keine 18 Jahre alt ist. (Alternativ: Drei Vertragsexemplare, wenn die Auszubildende zur Zeit des Vertragsabschlusses bereits volljährig ist)
- Schulanmeldung (Die Schule wird durch die Kammer informiert.)
- Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
- Ein Deckblatt des Ausbildungsplanes, von beiden Vertragspartnern unterzeichnet. Sein Inhalt wird somit als Mindestanforderung an die praktische Berufsausbildung anerkannt und nach Kenntnisnahme durch beide Vertragsparteien unterzeichnet.
- Kurzfragebogen zur Berufsbildungsstatistik
- Eine Kopie des letzten Schulzeugnisses oder das Zeugnis aus dem der Schulabschluss hervorgeht (kann später nachgereicht werden).
- Die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Paragraph 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (für Auszubildende unter 18 Jahre). Einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Auszubildende bei ihrem Einwohnermeldeamt.
- Belehrung über die Schweigepflicht
- Erklärung Hepatitisschutzimpfung
- Nachweis des Masernschutzes gemäß Masernschutzgesetz
Unterlagenpakete
Ausbildungsvermittlung
Einer unserer Mitarbeiter ist speziell als Ansprechpartner für Zahnarztpraxen tätig, um bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden behilflich zu sein. Um das Interesse am Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) zu wecken, nutzt er verstärkt die Gelegenheit, auf Berufsmessen und in allgemeinbildenden Schulen das Berufsbild vorzustellen. Ebenso kümmert er sich um die Akquisition neuer Ausbildungsplätze in den Zahnarztpraxen. Um Schülern die Möglichkeit zu geben, das Berufsbild der ZFA besser kennen zu lernen, wird ein Praktikumsnetzwerk aufgebaut. | Mehr Informationen
Plakat für Ausbildungspraxen
Die Zahnärztekammer stellt den Praxen in Mecklenburg-Vorpommern, die Zahnmedizinische Fachangestellte ausbilden oder ausbilden wollen, ein Plakat zur Verfügung, durch dessen Aushang dem Patienten signalisiert werden soll, dass es sich hier um eine Ausbildungspraxis handelt, die im System der dualen Ausbildung in Praxen und Berufsschulen bemüht ist, eine hohe Qualität der Ausbildung sicherzustellen. Zudem soll das Plakat interessierte Ausbildungssuchende darauf hinweisen, dass sie sich in dieser Praxis um einen Ausbildungsplatz bewerben können.
Berufsschulen
Einzugsgebiet: Greifswald, Ostvorpommern, Uecker-Randow, Stralsund, Nordvorpommern, Rügen
Berufsbildende Schule des Landkreises Vorpommern-Greifswald
Kaufmännische Schule
Hans-Beimler-Str. 7 - 8
17491 Greifswald
Einzugsgebiet: Rostock, Güstrow, Bad Doberan
Berufliche Schule am Klinikum Südstadt der Hansestadt Rostock
„Alexander Schmorell“
Schleswiger Str. 5
18109 Rostock
Einzugsgebiet: Schwerin, Nordwestmecklenburg, Parchim, Ludwigslust, Wismar
Berufliche Schule der Landeshauptstadt Schwerin für Gesundheit und Sozialwesen
Abteilung Gesundheit
Dr.-Hans-Wolf-Str. 9
19055 Schwerin
Einzugsgebiet: Waren, Demmin, Müritz, Mecklenburg-Strelitz, Neubrandenburg
Berufliche Schule des Landkreises Müritz
Warendorfer Str. 14
17192 Waren
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