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Zahnarztausweis

Alle Kammermitglieder erhalten nach ihrer Anmeldung eine Bestätigung über die Mitgliedschaft und auf Wunsch auch einen Zahnarztausweis der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Der Zahnarztausweis hat nur in Verbindung mit dem amtlichen Personalausweis oder Pass Gültigkeit. Bei Erlöschen der Mitgliedschaft oder im Fall eines Fortzugs aus dem Kammerbereich ist der Zahnarztausweis unaufgefordert an die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zurückzugeben.

Den Antrag auf Ausstellung eines Zahnarztausweises finden Sie unterhalb dieses Textes. Nach Abgleich Ihrer Daten erhalten Sie Ihren Zahnarztausweis bei Erstausstellung, aufgrund Namensänderung, bei Verlust/Diebstahl oder Erhalt/Änderung des akademischen Titels. Verloren und gestohlen gemeldete Zahnarztausweise werden durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt dens für ungültig erklärt.

Für die Erstellung des Zahnarztausweises wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro berechnet. Diese Gebühr überweisen Sie nach Erhalt des Gebührenbescheides.


Antrag auf Ausstellung eines Zahnarztausweises der Zahnärztekammer M-V


Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Jana Voigt

0385 489306-970385 489306-99