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Gebührenordung für Zahnärzte (GOZ)

Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte. Darüber hinaus regelt sie die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen. Die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit dem 01.01.2012 gültig.

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Abrechnungshinweise und Empfehlungen

Das GOZ-Referat veröffentlicht regelmäßig Abrechnungshinweise und Empfehlungen zur Gebührenordnung für Zahnärzte im Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer M-V. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung aller aktuellen Veröffentlichungen.

Weitere Informationen und Downloads

Die Bundeszahnärztekammer stellt einen Kommentar zur GOZ 2012 zur Verfügung. Darin finden Sie Erläuterungen, Hinweise und Berechnungsempfehlungen zur besseren Verständlichkeit und Anwendbarkeit. Der Kommentar versteht sich nicht als abgeschlossenes Werk, sondern wird ständig weiter entwickelt und angepasst. Sie möchten informiert werden, sobald eine neue Version des Kommentars vorliegt? Dann melden Sie sich hier zu unserem Newsletter an.

GOZ-KommentarAktualisierungsübersicht

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist auch in der Zahnarztpraxis Grundlage für die Berechnung von Leistungen. So hat der Zahnarzt nach § 6 Abs. 2 GOZ Zugriff auf einen beschränkten Bereich Gebührenordnung für Ärzte, soweit die Leistung nicht als selbständige Leistung oder Teil einer anderen Leistung in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) enthalten ist. Die Bundeszahnärztekammer hat ergänzend zum Kommentar zur GOZ einen Kurzkommentar zur GOÄ erarbeitet. Der Kommentar wird kontinuierlich aktualisiert.

GOÄ-Kommentar


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