Mit der Verleihung des Fortbildungssiegels werden besondere Leistungen in der persönlichen Fortbildung durch die Kammer anerkannt. Zahnärzte/-innen können die Verleihung des Fortbildungssiegels bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern mit folgendem Formular beantragen.
Antrag auf Verleihung des Fortbildungssiegels
Voraussetzung für die erstmalige Verleihung des Fortbildungssiegels sind 150 erworbene Fortbildungspunkte innerhalb der letzten drei Jahre. Für darauffolgende Verleihungen sind 50 weitere erworbene Fortbildungspunkte im aktuellen Kalenderjahr erforderlich. Für das Selbststudium durch Fachliteratur werden pro Jahr zehn Fortbildungspunkte anerkannt.
Der Vorstand der Zahnärztekammer hat entschieden, dass aufgrund der coronabedingten Einschränkungen für die Beantragung des Fortbildungssiegels für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt 50 Fortbildungspunkte ausreichend sind. Voraussetzung ist, dass das Fortbildungssiegel bereits in den Vorjahren ausgewiesen werden durfte.
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