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Anerkennungszuschuss

Zahnärzte/-innen, die ihre berufliche(n) Qualifikation(en) im Ausland erworben haben, können diese mit den entsprechenden deutschen Qualifikationen vergleichen und gegebenenfalls anerkennen lassen. Die (Landes-)Zahnärztekammern sind dabei ein wichtiger Baustein in Fragen der Anerkennung von zahnmedizinischen Ausbildungen aus Drittländern. Die Kammern beraten, erkennen im Ausland abgeschlossene Weiterbildungen an und führen darüber hinaus z. T. Prüfungen zur Überprüfung der Gleichwertigkeit von Ausbildungen aus Drittländern und Sprachprüfungen durch. Durch die verschiedenen Verfahren fallen auch bei den Kammern Kosten an. Diese sollen nach Auffassung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nunmehr keine Hürde für die eigentliche Anerkennung sein. Daher werden seit dem 01. Dezember 2016 diejenigen mit dem neuen Anerkennungszuschuss unterstützt, die keine anderweitige Unterstützung erhalten.

Weitere Informationen

  • Personen, die einen formalen Berufsabschluss im Ausland erworben haben und ein Anerkennungsverfahren in Deutschland starten wollen
  • Personen, die seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus
  • Personen, die nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel haben (zu versteuerndes Jahreseinkommen ? 26.000 Euro bzw. bei gemeinsam veranlagten Ehe- bzw. Lebenspartnerschaften ? 40.000 Euro)
  • Personen, bei denen die Kosten nicht durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder durch entsprechende Förderprogramme der Länder übernommen werden
  • Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens
  • Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten, Kosten für die Beschaffung von notwendigen Nachweisen
  • Kosten für Qualifikationsanalysen (nach §14 BQFG und §50b HwO) und Fahrtkosten innerhalb Deutschlands im Rahmen des Anerkennungsverfahrens

Der Anerkennungszuschuss beträgt maximal 600 Euro und muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können für Gesamtkosten ab 100 Euro gestellt werden.

Seit 7. März 2017 stehen die aktualisierten Formulare und weitere Dokumente unter www.anerkennungszuschuss.de zum Download bereit. Auf dieser Seite finden Sie zudem eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen des Antrags sowie eine FAQ-Liste, die Antworten auf häufige Fragen bereitstellt. Auch der Flyer zum Anerkennungszuschuss ist online abrufbar.