Ankündigung der Neuwahlen
Gemäß § 7 der Wahlordnung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Dezember 2016 wird die Wahl zur 9. Amtsperiode der Kammerversammlung angekündigt. Der Vorstand der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat am 22. Februar 2021 gemäß § 5 Abs. 1 der Wahlordnung einen Wahlleiter und eine Wahlkommission bestellt.
Die Wahlen zur Kammerversammlung richten sich nach § 15 Heilberufsgesetz in Verbindung mit den Bestimmungen der Wahlordnung vom 3. Dezember 2016. Die Wahlen zur Kammerversammlung finden als Briefwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgrund von Listen- und Einzelwahlvorschlägen statt. Die Wahl zur Kammerversammlung erfolgt landesweit und über Wahlkreise.
Informationen
Rechtsanwalt Jörg Hähnlein, Rostock
- Dr. Norbert Erben, Teterow
- Dipl.-Stom. Thomas Zumstrull, Schwerin
- Dr. Olaf Jödecke, Ludwigslust
- Dr. Grit Czapla, Schwerin
Die Wahlzeit beginnt mit der Zusendung der Stimmzettel, § 2 Abs. 1. Der Vorstand der Zahnärztekammer hat das Ende der Wahlzeit gemäß § 2 Abs. 2 der Wahlordnung auf den17. August 2021 festgelegt.
Nach dem bestandkräftigen Abschluss der Wählerliste am 26. April 2021 ergibt sich entsprechend § 4 Absätze 1 bis 4 der Wahlordnung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern für die einzelnen Wahlkreise die nachfolgend aufgeführte Anzahl der zu wählenden Mitglieder. Die Gesamtzahl aller in der Wählerliste eingetragenen wahlberechtigten Kammermitglieder beträgt 2 222.
Wahlkreis | Kreisstellen | Anzahl Kammermitglieder | Anzahl zu wählende Delegierte |
1 | Rostock | 427 | 7 |
2 | Schwerin, Parchim, Parchim-Nord, Ludwigslust, Nordwestmecklenburg | 451 | 7 |
3 | Wismar, Bad Doberan, Güstrow, Demmin | 443 | 7 |
4 | Nordvorpommern, Stralsund, Rügen, Greifswald | 482 | 7 |
5 | Müritz, Mecklenburg-Strelitz, Neubrandenburg, Ostvorpommern, Uecker-Randow | 419 | 6 |
Zusätzlich zu den 34 zu wählenden Mitgliedern aus den Wahlkreisen werden zehn Mitglieder über die Landesliste gewählt. Neben den 44 zu wählenden Mitgliedern werden zwei Repräsentanten von den Universitäten Greifswald und Rostock in die Kammerversammlung delegiert.
Gewählt werden kann nur, wer in einen Wahlvorschlag aufgenommen wurde. Wahlvorschläge können vom 27. April 2021 bis zum 25. Mai 2021 beim Wahlleiter, Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin, eingereicht werden. Gewählt werden kann nur, wer zur Wahl fristgerecht vorgeschlagen wurde. Ein Bewerber kann sich entweder über eine Liste im Wahlkreis oder über die Landesliste für die Wahl bewerben.
Ein Wahlvorschlag wird zugelassen, wenn:
- er von mindestens drei wahlberechtigten Zahnärzten unterzeichnet wurde;
- die Bewerber wählbar sind und der Aufnahme in den Wahlvorschlag schriftlich gegenüber dem Wahlleiter zugestimmt haben und
- die Bewerber nicht der Wahlkommission angehören.
Nachfolgend können Vordrucke für Wahlvorschläge sowie Vordrucke für Einverständniserklärungen über die Aufnahme des Bewerbers in den Wahlvorschlag heruntergeladen werden.
Die zugelassenen Wahlvorschläge werden unverzüglich über den Newsletter der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern bzw. über die dens bekannt gegeben. Eine Liste wird in der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ab 28. Mai 2021 zur Einsicht ausgelegt.
Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Sie endet am 17. August 2021, 24 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Wahlbriefumschlag beim Wahlleiter, Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin, eingegangen sein. Es kommt also nicht auf das Datum des Poststempels an. Die Stimmzettel mit den zugelassenen Wahlvorschlägen, zwei undurchsichtige Wahlumschläge, ein Wahlbriefumschlag, ein Wahlausweis und ein Merkblatt zur schriftlichen Stimmabgabe werden am 29. Juni 2021 an die Wahlberechtigten abgesandt. Wer die Wahlpapiere bis zum 9. Juli 2021 noch nicht erhalten haben sollte, wird gebeten, sich fernmündlich mit dem Hauptgeschäftsführer der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Peter Ihle (Tel.: 0385 489306-80), in Verbindung zu setzen.
Die Stimmzettel für die Wahl über die Kreisliste und über die Landesliste sind in getrennte, entsprechend gekennzeichnete Wahlumschläge zu stecken und zu verschließen. Die Umschläge sind dann zusammen mit dem Wahlausweis sowie einer Erklärung des Wählers, dass er die Wahl frei und unbeeinflusst durchgeführt hat und der Stimmzettel von ihm persönlich ausgefüllt wurde, in dem ordnungsgemäß verschlossenen Wahlbriefumschlag an den Wahlausschuss zurückzusenden. Das Porto für die Rücksendung zahlt der Empfänger.
Ungültig sind Stimmzettel, die
- nicht amtlich hergestellt sind,
- den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder
- mit unzulässigen Angaben versehen sind.
Die Übersendung von Stimmzetteln oder Wahlumschlägen mehrerer Wähler in einem Wahlbriefumschlag führt ebenfalls zur Ungültigkeit der Stimmzettel.
Das Wahlergebnis wird vom Wahlausschuss am 18. August 2021 durch Auszählung der Stimmzettel ermittelt.
Der Wahlleiter benachrichtigt die Gewählten mit der Aufforderung, sich binnen einer Woche nach Erhalt der Nachricht über die Annahme der Wahl zu äußern. Gibt der Bewerber innerhalb der Frist keine Erklärung ab, gilt die Wahl als angenommen.
Das vorläufige Wahlergebnis wird vom Wahlleiter auf dieser Seite ab dem 18. August 2021 abends veröffentlicht. Das endgültige Wahlergebnis wird im Mitteilungsblatt dens bekannt gegeben.
Es gelten die Vorschriften der Wahlordnung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Dezember 2016.
Wahlergebnis
Der Wahlleiter und die Wahlkommission geben folgendes Ergebnis der Wahlen zur 9. Amtsperiode der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern bekannt:
- Wahlberechtigte Kammermitglieder: 2.214
- Abgegebene Wahlbriefe: 1.002, davon 41 ungültig
- Abgegebene Stimmzettel zur Landesliste: 961, davon 8 ungültig
- Abgegebene Stimmzettel zu den Wahlkreisen: 958, davon 6 ungültig
- Wahlbeteiligung: 45,3 Prozent
Die gewählten Bewerber werden von dem Wahlleiter über die Wahl unterrichtet und aufgefordert, innerhalb einer Frist von einer Woche nach der Unterrichtung dem Wahlleiter gegenüber schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Erfolgt eine Erklärung innerhalb der Frist nicht, so gilt die Wahl als angenommen.
Folgende Kammermitglieder wurden in die Kammerversammlung gewählt:
Zahnärzte für Zahnärzte
Dr. Dr. Jan Hendrik Lenz, Dr. Gunnar Letzner, Dr. Ferenc Öri, Dr. Bärbel Riemer-Krammer
Wir für Sie in Rostock
Dipl.-Stom. Gerald Flemming, Priv.-Doz. Dr. Kai-Uwe Schumacher, ZA Michael Heitner
Zahnärzte für Zahnärzte
Dr. Anja Salbach, Dr. Cornel Böhringer, Dr. Ralph Mischke, Dr. Jörn Kobrow, Dr. Oliver Voß, Dr. Thomas Klitsch, Dr. Harald Möhler
Liste 3
Dr. Holger Kraatz, MUDr. Per Fischer, Dr. Thomas Lawrenz, Dr. Astrid Sauerschnig
ZfZ Zahnärzte für Zahnärzte
Dr. Anke Welly, Dr. Wolf Henrik Fröhlich, Dr. Stefan Müller
Einzelwahlvorschlag
Dr. Dr. Mark Kirchhoff
Zahnärzte für Zahnärzte
Prof. Dr. Torsten Mundt, Dr. Bernd Schwahn, Dr. Uwe Greese, Dr. Grit Redlich, Dipl.-Stom. Petra Maria Sieg, Dr. Stefanie Motz
Wir für Sie aus MSE, MÜR, OVP und UER
Dr. Jens Stoltz, Dr. Gerd Wohlrab, Christian Bartelt, ZA Jens Bülow,
Zahnärzte für Zahnärzte - ZfZ
Dr. Hans-Jürgen Koch, ZA Karsten Lüder
Wir für Sie in Mecklenburg und Vorpommern
Prof. Dr. Dr. Georg Meyer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Dipl.-Stom. Holger Donath, Dipl.-Stom. Andreas Wegener, ZA Christian Dau, Dr. Roman Kubetschek
Zahnärzte für Zahnärzte
Prof. Dr. Franka Stahl, Dr. Uwe Herzog, Dr. Lutz Knüpfer MSc, Dr. Holger Garling
Übersicht über die nach Auszählung der Kammerwahl 2021 gewählten Kandidaten, die ihre Wahl nicht angenommen haben, und deren Nachrücker (chronologisch sortiert)
Wahlkreis / Liste | Kandidat | 1. Nachrücker | 2. Nachrücker |
4 / Zahnärzte für Zahnärzte | Dipl.-Stom. Petra Maria Sieg | Dr. Marcus Schmidt | |
Landesliste / Wir für Sie in M. und V. | Dipl.-Stom. Holger Donath | Prof. Dr. Dr. Wolfram Kaduk | |
2 / Zahnärzte für Zahnärzte | Dr. Harald Möhler | Dr. Peter Bührens | |
Landesliste / Zahnärzte für Zahnärzte | Dr. Lutz Knüpfer MSc | ZÄ Stefanie Tiede | |
5 / Zahnärzte für Zahnärzte | Dr. Hans-Jürgen Koch | Dr. Knut Geldschläger | |
Landesliste / Zahnärzte für Zahnärzte | Dr. Uwe Herzog | Dr. Jens Palluch | |
3 / Liste 3 | Dr. Holger Kraatz | ZÄ Angelika Rosenow | ZÄ Antje Rambow |
4 / Zahnärzte für Zahnärzte | Dr. Bernd Schwahn | ZÄ Margret Niedermeyer-Bökel |
Nachfolgend die Zusammensetzung der Kammerversammlung mit Stand 30. August 2021: Delegierte 2021