Der 15. März 2022 markiert den Beginn der bundesweiten einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ab 16. März 2022 sind Sie verpflichtet, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn Ihnen seitens einer bei Ihnen tätigen Person kein bzw. ein unvollständiger Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorgelegt wurde oder wenn Sie Zweifel am vorgelegten Nachweis haben. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport hat nun u. a. die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern über den aktuellen Umsetzungstand informiert.
Zudem hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport eine Hotline für weitere Rückfragen eingerichtet. Diese ist unter 0385 20271115 erreichbar.
Das Piktogrammheft der Bundeszahnärztekammer sowie die fremdsprachigen Formulare zur Behandlung von Asylbewerbern wurde um Ukrainisch ergänzt. Da jeden Tag mehr Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland ankommen, kann damit eine mögliche Versorgung dieser Menschen in der Zahnarztpraxis erleichtert werden.
Mit dem Überfall auf die Ukraine sind Hunderttausende dort ohne Strom und Wasser, es werden zudem Hilfsgüter, Nahrungsmittel, Medikamente, medizinische Materialien und vieles mehr gebraucht. BZÄK und HDZ rufen dazu auf, mit einer Spende für die Ukraine zu helfen.
Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Zur Beantwortung der Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes hat das Bundesministerium für Gesundheit am 11. Februar 2022 neue FAQs veröffentlicht. Da die FAQs sicherlich noch ergänzt und angepasst werden, ist es sinnvoll, sich regelmäßig dort zu informieren.
Priorisierte Termine für Impfung mit Nuvaxovid vereinbar
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V weist darauf hin, dass Beschäftigte, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, ab sofort Termine für die Impfung mit dem proteinbasierten Impfstoff Nuvaxovid von Novavax vereinbaren können. Der Impfstoff, der eine Alternative zu den mRNA-Impfstoffen und Vektor-Impfstoffen darstellt, wird voraussichtlich ab 28. Februar 2022 zur Verfügung stehen. Auf Grund der begrenzten Mengen soll der Impfstoff zunächst vorrangig Beschäftigten, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, angeboten werden. Die Impfangebote erfolgen über die Impfstützpunkte. Termine können ab sofort unter 0385 20271115 oder online unter vereinbart werden.