Achtung! Tägliche Testung für immunisierte Beschäftigte aufgehoben
Im Nachgang des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute bis zur geforderten Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Testpflicht für immunisierte Beschäftigte nach § 28b Absatz 2 aufgehoben. Damit entfällt die dort geforderte tägliche Testpflicht für die immunisierten Beschäftigten.
Achtung! Besonderheit der 3G-Regel in der Zahnarztpraxis
Neben den allgemeinen Regelungen aus § 28b Absatz 1 des geänderten Infektionsschutzgesetzes gilt für Zahnarztpraxen zusätzlich Absatz 2 des genannten Paragrafen. Dadurch wurde gegenüber nichtärztlichen Arbeitgebern auch für Zahnarztpraxen eine 3G-Plus-Regel eingeführt und umfassende Nachweis- und Dokumentationspflichten für die Zahnarztpraxis vorgeschrieben. Insoweit sind gegenüber nichtärztlichen Arbeitgebern weitere Vorgaben verpflichtend einzuhalten.
Der Tätigkeitsbericht der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2021 gibt einen kurzen, aber gezielten Überblick über die Arbeit der Selbstverwaltung. Schwerpunkte dabei sind entsprechend den Aufgabenstellungen für die Zahnärztekammer die Unterstützung der zahnärztlichen Praxisführung für die Mitglieder, aber auch gleichzeitig für Patienten entsprechende Informations- und Unterstützungsangebote bereit zu halten. Dabei gilt es nicht nur Gutes zu tun, sondern dies entsprechend den Anforderungen an eine Informationsgesellschaft auch öffentlich und in den entsprechenden Medien darzustellen. Die Arbeit der Zahnärztekammer ist vielfältig, praxisorientiert und von fachlicher Expertise getragen. Möge es auch für diejenigen, die sich bisher noch nicht daran beteiligt haben, eine Anregung sein, sich hier einzubringen.
In einer ersten gemeinsamen Sitzung am 20.10.2021 hat sich der von den Delegierten am 13.10.2021 neu gewählte Kammervorstand konstituiert. Zwar sieht die Satzung der Zahnärztekammer nicht vor, dass bestimmte Aufgaben ausschließlich einzelnen Mitgliedern des Vorstandes übertragen werden, so dass grundsätzlich der gesamte Kammervorstand für die Geschäftsführung und Entscheidung zu bestimmten Themen zuständig ist. Dennoch ist auch der neue Kammervorstand der Auffassung, dass bestimmte Vorstandsmitglieder den Kammermitgliedern und den Mitarbeitern der Kammergeschäftsstelle als Ansprechpartner für einzelne Themenbereiche zur Verfügung stehen sollten.
Die Präsidentin Stefanie Tiede wird künftig als Ansprechpartnerin für den gesamten Bereich interner und externer Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stehen.
Vizepräsident Dr. Peter Bührens übernimmt den Aufgabenbereich GOZ/Finanzen und Berufsrecht.
Dr. Wolf Hendrik Fröhlich wird für die zahnärztliche Fort- und Weiterbildung zuständig sein.
Dr. Thomas Klitsch übernimmt den Aufgabenbereich Aus- und Fortbildung von Praxispersonal (ZAH/ZFA). Ferner wird er künftig als erster Ansprechpartner den Kreisstellenvorständen zur Verfügung stehen und diesen regelmäßig aus der Arbeit des Kammervorstandes berichten.
Dr. Anke Welly übernimmt den Aufgabenbereich zahnärztliche Berufsausübung und beruflicher Nachwuchs.
Der neue Kammervorstand wird alsbald im Rahmen einer Klausurtagung die künftige konzeptionelle Ausrichtung der Vorstandsarbeit definieren. Ziel wird es sein, den Kammermitgliedern auch künftig als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und ihnen wichtige Hilfestellungen bei der täglichen Arbeit zu geben.
Terminankündigung: Fortbildungstag im Ostseestadion Rostock
Mit dem Fortbildungstag hat die Zahnärztekammer seit 2016 eine neue Form der Fortbildung in unserem Bundesland etabliert. Ziel ist neben der Auseinandersetzung mit zahnärztlich fachlichen Themen, auch Zeit für den kollegialen Austausch an besonderen Orten zu finden. Der fünfte Fortbildungstag findet am 5. März 2022 im Ostseestadion Rostock statt. Eine Online-Anmeldung ist in Kürze möglich.