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Fortgebildete ZAH/ZFA

Mit dem Abschluss als Zahnarzthelfer/-in bzw. Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r) haben Sie die Möglichkeit, diese Fortbildung zu absolvieren. Rechtliche Grundlage ist die entsprechende Fortbildungsprüfungsregelung und Prüfungsordnung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Kurs findet mit 120 Unterrichtsstunden berufsbegleitend samstags ganztägig statt und beinhaltet einen theoretischen Unterrichtsteil mit ca. 70 Unterrichtsstunden Vorlesungen und einen praktischen Unterrichtsteil mit ca. 48 Unterrichtsstunden Unterweisung am Patienten.

Für diesen Kurs sind folgende Zulassungsvoraussetzungen gefordert:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung zum/r Zahnarzthelfer/-in bzw. Zahnmedizinischen Fachangestellten, Stomatologische Schwester
  • Mindestens einjährige Berufserfahrung
  • Kenntnisse nach der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung

Kursinhalt
Der Kurs soll sie befähigen, Tätigkeiten im kieferorthopädischen Bereich nach Delegation im rechtlich zulässigen Rahmen zu übernehmen. Insbesondere sollen folgende Fähigkeiten erlangt werden:

  • Grundsätzliche Kenntnisse zur Erfassung und Interpretation von klinischen und paraklinischen Befunden
  • Durchführung präventiver und therapeutischer Maßnahmen
  • Gesundheitserziehung, -vorsorge und –aufklärung
  • Begleitung der kieferorthopädischen Beratung der Patienten/Eltern
  • Durchführung prophylaktischer Aufgaben (kieferorthopädische und Individualprophylaxe) einschließlich der professionellen Zahnreinigung

Eine besondere Zielsetzung ist es, grundlegende Kenntnisse in den fachspezifischen Tätigkeitsgebieten sowie in der Organisation der Arbeitsabläufe im Praxisteam und am eigenen Arbeitsplatz zu vermitteln.

Kursbeginn
Herbst 2024 (Anmeldeschluss: 30.04.2024)

Kursdauer
ca. sechs Monate

Kursort
Rostock und KFO-Praxen in Mecklenburg-Vorpommern


Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Annette Krause

0385 489306-840385 489306-99