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Begabtenförderung

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung GmbH (kurz SBB) arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Sie führt das Weiterbildungsstipendium der Bundesregierung durch. Das BMBF stellt die Mittel dafür bereit.

Aus den Fördermitteln können die Stipendiatinnen und Stipendiaten, welche ihre Berufsabschlussprüfung mit der Note 1,9 oder besser absolviert haben und jünger als 25 Jahre sind, bis zu 8.700 Euro für anspruchsvolle Weiterbildungen erhalten. Die Förderung läuft über maximal drei Jahre. Seit dem 01.01.2017 wurde zusätzlich ein IT- Bonus eingeführt. Stipendiaten haben danach die Möglichkeit im ersten Förderjahr einen Zuschuss zum Erwerb eines Computers in Höhe von 250 Euro zu beantragen. Die Bewerbung zur Aufnahme in die Stiftung Begabtenförderung ist an die Landeszahnärztekammer zu richten, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war.

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung. Das Stipendium fördert Weiterbildungen, die berufsbegleitend durchgeführt werden. Voraussetzung für Ihre Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ist ein aktueller Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden.

Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt.

Wenn Sie Vollzeitstudent/-in oder Hochschulabsolvent/-in sind, können Sie nicht aufgenommen werden. Das gilt auch, wenn Sie vorher eine duale Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Wenn Sie eines dieser Kriterien erfüllen, garantiert Ihnen dies nicht automatisch die Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung. Liegen mehr Bewerbungen vor als Fördermittel zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren.


Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Annette Krause

0385 489306-840385 489306-99