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Prüfungen

Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres hat die Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangesteltten eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Zwischenprüfung erstreckt sich über die in den ersten 18 Monaten im Berufsschulunterricht erlernten Fertigkeiten und Kenntnissen. Sie wird in höchstens 120 Minuten durchgeführt und enthält folgende Themen:

  1. Hygienemaßnahmen und deren Durchführung
  2. Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen
  3. Assistenz bei konservierenden und chirurgischen Behandlungsmaßnahmen
  4. Anwenden von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen

Am Ende der Berufsausbildung legt der Auszubildende eine schriftliche und praktische Abschlussprüfung ab. Sie beinhaltet die in der Praxis erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse und den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff. Der schriftliche Teil besteht aus den Bereichen:

  1. Behandlungsassistenz
  2. Praxisorganisation und Verwaltung
  3. Abrechnungswesen
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde

Im praktischen Teil soll der Prüfling zeigen, das er sowohl Kenntnisse in den Behandlungsabläufen als auch über die Möglichkeiten der Prophylaxe informieren kann. Zusätzlich werden Kenntnisse in der Abrechnung und Verwaltungsarbeit abgefragt. Dabei sollte der Prüfling Sicherheit und Gesundheitsschutz, Belange des Umweltschutzes und Hygienevorschriften berücksichtigen. Es wird eine konkrete Prüfungsaufgabe bearbeitet und diese in einem Prüfungsgespräch erläutert. Dabei sind praxisbezogene Arbeitsabläufe zu simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren.


Prüfungstermine

Die Zwischenprüfung findet einheitlich an den vier Berufsschulstandorten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Waren, Greifswald und Schwerin) statt.

15. Mai 2023 | 8 - 10 Uhr

Das Anmeldeformular für die Zwischenprüfung wird an die Ausbilderpraxis verschickt und muss fristgemäß bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.

Die schriftliche Abschlussprüfung findet einheitlich an den vier Berufsschulstandorten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Waren, Greifswald und Schwerin) statt.

31. Mai 2023 | 8 - 15 Uhr

Das Anmeldeformular für die Abschlussprüfung wird an die Ausbilderpraxis verschickt und muss fristgemäß bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.

Für die Prüfungen sind die Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz § 15 freizustellen. Auszubildende sind für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen.

Die mündlichen Abschlussprüfungen finden an den Berufsschulen in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt statt:

  • Greifswald: 5./6. Juli 2023
  • Rostock: 29./30. Juni 2023
  • Schwerin: 3./4. Juli 2023
  • Waren: 28. Juni 2023

Für die Prüfungen sind die Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz § 15 freizustellen. Auszubildende sind auch für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen.

Die Wiederholungsprüfung und vorzeitige Abschlussprüfung wird für alle Auszubildenden in den Berufsschulen Greifswald, Rostock, Schwerin und Waren gleichzeitig durchgeführt.

  • Schriftlich: 7. Februar 2023
  • Mündlich: 22. Februar 2023

Das Anmeldeformular für die Abschlussprüfung muss fristgemäß bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden

Bitte beachten Sie die Hinweise für die Ablegung der vorzeitigen Abschlussprüfung.


Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Annette Krause

0385 489306-840385 489306-99