Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten findet im dualen System (Zahnarztpraxis und Berufsschule) statt. An zwei Tagen in der Woche besucht die Auszubildende die Berufsschule. Während der gesetzlichen Schulferien ist kein Berufsschulunterricht. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Ferienzeiten der Beruflichen Schulen nicht mit denen der allgemein bildenden Schulen identisch. In der Zeit der gesetzlichen Schulferien befinden sich die Auszubildenden in der Praxis. Zusammenhängende Urlaubstage kann eine Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten nur nehmen, wenn kein Berufsschulunterricht statt findet. Es gilt die Berufsschulpflicht.
Während der Ausbildung müssen die Auszubildenden ein Berichtsheft führen. In diesem Berichtsheft sollen die gesammelten Erfahrungen in der Zahnarztpraxis festgehalten werden und eine Brücke zwischen Theorie und Praxis geschlagen werden.
Standorte
Einzugsgebiet: Greifswald, Ostvorpommern, Uecker-Randow, Stralsund, Nordvorpommern, Rügen
Berufsbildende Schule des Landkreises Vorpommern-Greifswald
Kaufmännische Schule
Hans-Beimler-Str. 7 - 8
17491 Greifswald
Einzugsgebiet: Rostock, Güstrow, Bad Doberan
Berufliche Schule am Klinikum Südstadt der Hansestadt Rostock
„Alexander Schmorell“
Schleswiger Str. 5
18109 Rostock
Einzugsgebiet: Schwerin, Nordwestmecklenburg, Parchim, Ludwigslust, Wismar
Berufliche Schule der Landeshauptstadt Schwerin für Gesundheit und Sozialwesen
Abteilung Gesundheit
Dr.-Hans-Wolf-Str. 9
19055 Schwerin
Einzugsgebiet: Waren, Demmin, Müritz, Mecklenburg-Strelitz, Neubrandenburg
Berufliche Schule des Landkreises Müritz
Warendorfer Str. 14
17192 Waren
Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
