Online-Elternsprechtag: Ausbildungsplatz zur ZFA sichern
Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern bietet Eltern und interessierten Jugendlichen mit einem Online-Sprechtag am 29. Mai 2021 ab 9 Uhr die Möglichkeit, sich über den Ausbildungsberuf zur Zahnmedizinischen Fachangestellten zu informieren. In einem kurzweiligen Vortrag wird das Berufsbild vorgestellt und auf Fragen eingegangen.
Ab sofort sind die Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern unter neuen Telefonnummern erreichbar. Die Zentrale erreichen Sie unter 0385 489306-80.
Es ist in der Öffentlichkeit und in der Politik kaum bekannt, dass in Deutschlands Zahnarztpraxen schon vor der Corona-Pandemie höchste Hygienestandards galten, die wegen der Pandemie noch verschärft wurden. Zahnärzte wissen deshalb, wie Hygiene geht und wie man die Patienten vor Corona und anderen Infektionskrankheiten schützt. Ein Kurzfilm der Bundeszahnärztekammer zeigt, was hinter den Kulissen passiert, damit die Patienten GesundAbMund bleiben.
Der Tätigkeitsbericht der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2020 gibt einen kurzen, aber gezielten Überblick über die Arbeit der Selbstverwaltung. Schwerpunkte dabei sind entsprechend den Aufgabenstellungen für die Zahnärztekammer die Unterstützung der zahnärztlichen Praxisführung für die Mitglieder, aber auch gleichzeitig für Patienten entsprechende Informations- und Unterstützungsangebote bereit zu halten. Dabei gilt es nicht nur Gutes zu tun, sondern dies entsprechend den Anforderungen an eine Informationsgesellschaft auch öffentlich und in den entsprechenden Medien darzustellen. Die Arbeit der Zahnärztekammer ist vielfältig, praxisorientiert und von fachlicher Expertise getragen. Möge es auch für diejenigen, die sich bisher noch nicht daran beteiligt haben, eine Anregung sein, sich hier einzubringen.
Neu: Dosierung eines Arzneimittels auf Rezept mit angeben
Zahnärzte müssen künftig auf einem Arzneimittel-Rezept oder einer Verordnung auch die Dosierung des verschriebenen Arzneimittels mit angeben. Die Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln regelt, welche Arzneimittel die Apotheken nur bei Vorlage eines (zahn-)ärztlichen Rezeptes abgeben dürfen. Überdies legt die Verordnung die notwendigen zusätzlichen Angaben auf einem Rezept fest. Seit einer Änderung der Verordnung ab dem 1. November 2020 muss ein Zahnarzt auf einem Rezept oder einer Verordnung auch die Dosierung des verschriebenen Arzneimittels mit angeben.
Dies gilt nicht,
wenn dem Patienten ein Medikationsplan vorliegt, der das verschriebene Arzneimittel bereits umfasst, oder
eine anderweitige schriftliche Dosierungsanweisung des verschreibenden Zahnarztes vorliegt und der Zahnarzt darauf in seiner Verschreibung hinweist oder
das Arzneimittel unmittelbar an den verschreibenden Zahnarzt abgegeben wird.
Um zu vermeiden, dass eine Apotheke ein ausgestelltes Rezept gegenüber dem Patienten zurückweist, sollte der verordnende Zahnarzt deshalb immer die Dosierung verschriebener Medikamente mit angeben.