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Titelbild der Unterseite Beratung und Schlichtung

Beratung und Schlichtung

Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sieht es als eine wichtige Aufgabe an, bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln, sofern sich diese auf die Berufsausübung von Kammermitgliedern beziehen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Zahnärzten steht sie weder auf der einen noch auf der anderen Seite, sondern genau in der Mitte. Mit dem genannten Ziel hat die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern einen Beratungsausschuss (- früher als Rechtsausschuss bezeichnet -) und einen Schlichtungsausschuss eingerichtet. Beide Ausschüsse stehen sowohl Patienten als auch Zahnärzten offen. Für bestimmte Leistungen fallen Gebühren an. Über die Arbeitsweise beider Ausschüsse sollen die folgenden Ausführungen informieren.

Der Schlichtungsausschuss ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Arbeitsweise des Schlichtungsausschusses ist sowohl durch das Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern als auch durch eine vom Sozialministerium bestätigte Schlichtungsordnung geregelt. Ein Schlichtungsverfahren darf demnach nur eingeleitet werden, wenn beide am Streit Beteiligten diesem zustimmen. Es kann schriftlich oder im Rahmen einer mündlichen Schlichtungsverhandlung durchgeführt werden. Das Schlichtungsverfahren zielt auf der Grundlage eines zahnmedizinisch und juristisch begründeten Vermittlungsvorschlages auf eine gütliche Streitbeilegung ab. Der Empfehlung des Ausschusses können die Streitbeteiligten folgen oder andere Wege einer Einigung suchen. Der Schlichtungsausschuss kann, ebenso wie der Beratungsausschuss, ein Sachverständigen­Gutachten zur fachlichen Klärung veranlassen.

Nach der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind von der Seite, die das Schlichtungsverfahren beantragt, 210,00 EUR zu entrichten. Für das Sachverständigen­Gutachten fallen 450,00 EUR an. Die Beträge sind im Voraus an die Kammer zu überweisen und können, sofern ein fehlerhaftes Verhalten nachgewiesen wird, dem Schuldigen angelastet werden.


Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Merrit Förg

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