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Titelbild der Unterseite Zahnärztliche Patientenberatung

Zahnärztliche Patientenberatung

Patienten-Hotline

dienstags bis donnerstags | 9 Uhr bis 15 Uhr

0180 5 003561*

*(0,14 EUR/Min aus dem dt. Festnetz)



Patientenberatung im Sinne einer fachkompetenten Information von neutraler Seite spielt auch in Mecklenburg-Vorpommern im System der zahnärztlichen Versorgung eine wichtige Rolle. Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat sich schon früh auf die wachsenden Informations- und Beratungsbedürfnisse der Patienten eingestellt und eine entsprechende Beratungsstelle im Oktober 1995 eingerichtet. Entsprechend dem ethischen Selbstverständnis des zahnärztlichen Berufes als Heilberuf stellt er sich der Aufgabe, die Rechte der Patienten aktiv aufzunehmen.

Das Bedürfnis der Zahnarztpatienten nach Information wird immer größer. Mit der bloßen Behandlung durch den Zahnarzt ist es nicht getan. Der Patient will mehr: Eine Aufklärung und mehr Informationen über die Möglichkeiten, aber auch die Risiken der zahnärztlichen Behandlung. Das Themenspektrum der offenen Fragen reicht von Allergien, Chirurgie, Ästhetik, Hypnose, Zusatzversicherungen bis hin zu Regressansprüchen. Sehr oft ist es aber auch nötig, die richtigen Verfahrenswege bei Beschwerden oder Unzufriedenheiten mit dem Zahnarzt zu kennen. Vor allem sind auch ein wachsendes Gesundheitsbewusstsein und der Wunsch nach mehr Transparenz im Gesundheitsmarkt Gründe, sich informieren zu wollen und – mit den richtigen Informationen im Hintergrund – eigenständig und eigenverantwortlich zu entscheiden, welche Behandlung nun die richtige ist.

Ganz im Sinne des Verbraucherschutzes fungiert die zahnärztliche Patientenberatungsstelle als Anlaufstelle, die der Patient ohne Schwellenangst aufsuchen und in der er um fachlichen Rat fragen kann. Sie soll dem Patienten zum einen die Möglichkeit geben, sich über neueste Erkenntnisse der Zahnmedizin, Entwicklungstrends, Möglichkeiten und Risiken der zahnärztlichen Behandlung sowie über die in den Praxen offen gebliebenen Fragen zu informieren. Bei Beschwerden oder Unzufriedenheit mit der Behandlung oder der Rechnungslegung wird entweder eine Klärung versucht, der weitere Verfahrensweg aufgezeigt oder an eine weitere Stelle verwiesen.

Dazu hält die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern als Körperschaft des öffentlichen Rechts entsprechend der gesetzlichen Grundlage, dem Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns, einen Schlichtungsausschuss vor. Zahlreiche Probleme können auf dem Wege einer Beratung allerdings schon im Vorfeld durch den zuständigen Beratungsausschuss geklärt werden.