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Aktuelle Informationen für Patienten

Sars-CoV-2/COVID19: Hilfreiche Links

Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Landesregierung M-V (Ministerium) und Robert-Koch-Institut (RKI) haben Informationsseiten zum Thema „Sars-CoV-2/COVID 19“ veröffentlicht, welche die wichtigsten Informationen, Maßnahmen und Hinweise für Zahnarztpraxen im Umgang mit dem Coronavirus bündeln. Diese Informationen werden ständig aktualisiert. Bitte informieren Sie sich täglich.

BZÄKKZBVMinisteriumRKI

Schülerpraktika laufen wieder regulär

Im Schuljahr 2020/2021 können Sie wieder interessierte Schüler ab Jahrgangsstufe 8 zur Absolvierung eines Betriebspraktikums in Ihren Zahnarztpraxen aufnehmen. Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sollen die Schülerbetriebspraktika wieder regulär stattfinden. Dabei gelten die jeweiligen Hygienevorgaben des Praktikumsbetriebes. Die möglicherweise im Zusammenhang mit dem Corona-Geschehen bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich eines erhöhten Infektionsrisikos in einer Zahnarztpraxis, das gleichermaßen für andere Infektionserkrankungen gilt, sollten bilateral im Vorfeld besprochen und geklärt werden. Hinsichtlich der Absicherung gibt es keine grundlegenden Änderungen: Das Schülerpraktikum ist über die Berufsgenossenschaft der Schulen (Eigenunfallversicherung) unfallversichert. Krankenversicherungsschutz sollte über die Eltern bestehen. Schäden, die Praktikanten ggf. in der Praxis verursachen, könnten über eine Haftpflichtversicherung reguliert werden, sofern diese besteht. Für Schäden, die u. U. dem Patienten zugefügt werden könnten, haftet immer der Praxisinhaber. Die Entscheidung darüber, einen Schüler aufzunehmen, obliegt jedoch jedem Praxisinhaber selbst. In Anbetracht der Tatsache, dass der Stellenwert der praktischen Erfahrung im Prozess der Berufswahl sehr hoch einzuschätzen ist, danken wir insbesondere vor dem Hintergrund des existierenden Fachkräftemangels allen Praxen, die einen Praktikumsplatz zur Verfügung stellen.

WHO-Empfehlung muss in Abhängigkeit von Infektionslage betrachtet werden

Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern schließt sich uneingeschränkt den gestern über eine Pressemitteilung getätigten Aussagen der Bundeszahnärztekammer zur Veröffentlichung der WHO-Empfehlungen zur Durchführung von zahnärztlichen Behandlungen an. „Wir haben in unserem Land aktuell ein Infektionsgeschehen, das sich beständig auf niedrigstem Niveau befindet. Und das nicht nur im Vergleich zu anderen Ländern, sondern auch innerhalb von Deutschland“, sagt Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Präsident der Zahnärztekammer M-V. „Diese Tatsache in Kombination mit der Umsetzung der strengen Hygieneregeln und -maßnahmen macht die zahnärztliche Behandlung in den Zahnarztpraxen unseres Landes sicher.

Ein Aufschieben von Behandlungen kann möglicherweise ein viel größeres Risiko für die Gesundheit darstellen.

Letztendlich kann nur die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Entscheidung zur Durchführung einer Behandlung treffen. Bestehende Zweifel oder Sorgen sollten individuell zwischen Patient und Behandler besprochen werden.“

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Patienten sind bei Zahnarzt-Besuchen gut geschützt

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern und die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sehen keine Gründe mehr, aufgrund der Corona-Pandemie einen Zahnarztbesuch aufzuschieben. Patienten sollten Ihre routinemäßige Besuche beim Zahnarzt im Interesse der Erhaltung Ihrer Mundgesundheit wahrnehmen.

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Zahnarztbesuch: Kein Grund zur Sorge - Hygienestandards schaffen Sicherheit für den Patienten

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Neuinfektionen beschlossen. Unter Einhaltung der Distanzregelungen und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes können wie bisher auch Zahnarztpraxen zur Behandlung aufgesucht werden.

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