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Aktuelles für Zahnärzte, Praxispersonal und Patienten

Oberverwaltungsgericht lehnt Antrag auf Zulassung der Berufung ab

Durch Beschluss vom 1. November 2016 hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 22. Juni 2016 abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil die letzten Wahlen zur Kammerversammlung 2014 für ungültig erklärt, da unterschiedlich große Wahlkreise zu unterschiedlichen Stimmgewichtung geführt haben sollen. Der dagegen beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung sollte der Kammerversammlung auch ermöglichen, eine neue, den Feststellungen des Verwaltungsgerichtes genügende Wahlordnung beschließen zu können.

Der Satzungsausschuss hat zwischenzeitlich einen Entwurf für eine neue Wahlordnung erarbeitet, der der Kammerversammlung am 3. Dezember 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollte. Der Vorstand lässt in Abstimmung mit der Rechtsaufsicht prüfen, ob die derzeitige Kammerversammlung noch legitimiert ist, über die neue Wahlordnung zu entscheiden. Nach Inkrafttreten einer neuen Wahlordnung wären umgehend Neuwahlen durchzuführen.

Steigende Ausbildungszahlen in Zahnarztpraxen

Im Vergleich zu den Vorjahren konnte 2016 zum zweiten Mal in Folge die Ausbildungsleistung in den Zahnarztpraxen deutlich gesteigert werden. Bundesweit wurden zum neuen Ausbildungsjahr (Stichtag 30. September) rund 13.000 neue Ausbildungsverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) abgeschlossen, teilt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit.

„Obwohl im Bundesdurchschnitt damit eine Zunahme um vier Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen war, müssen wir attraktive Rahmenbedingungen inklusive einer angemessenen Vergütung für das Praxispersonal sicherstellen. Der zahnmedizinische Bereich steht mit vielen anderen Ausbildungsberufen im Wettbewerb“, sagte Florida Henner Bunke, Vorstandsreferent der BZÄK für den ZFA-Bereich.

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Neue Broschüre: Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

In der Reihe loser erscheinender Aufsätze zum Berufsrecht der Zahnärzte und der sozialrechtlichen Pflichten als Vertragszahnarzt werden ausgewählte Einzelfragen des zahnärztlichen Alltags rechtlich näher beleuchtet. BZÄK und KZBV haben nun eine weitere Online-Broschüre veröffentlicht, die juristische Aspekte zu dem Thema Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen erklärt.

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Deutsche Einheit auch bei der Mundgesundheit

Seit der Deutschen Einheit ist es sowohl bei Kindern, als auch bei jüngeren Erwachsenen zu einer Angleichung der Mundgesundheit im Ost-West-Vergleich gekommen. Mittlerweile ist eine nachhaltige Entwicklung hin zu einem West-Ost-Angleich bei der Mundgesundheit zu erkennen, sodass sich Kariesfreiheit und Karieserfahrung bei Kindern in Deutschland nur noch geringfügig unterscheiden. Bei Erwachsenen zeigt sich eine klare Angleichung bei der Karieserfahrung und bei der Anzahl fehlender Zähne. Auch das Bild bei der zahnprothetischen Versorgung ist annähernd gleich. Dies belegt die Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie von BZÄK, KZBV und IDZ.

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DMFT: Deutschland ist Weltspitze

Was die Kariesfreiheit von Kindern betrifft, ist Deutschland Weltspitze. Zum Tag der Zahngesundheit am 25. September betonten Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK): Ein kontinuierliches Engagement lohnt sich. Insbesondere die Mundgesundheit von 12-Jährigen hat sich in den vergangenen Jahren noch einmal deutlich verbessert. Das ist ein zentrales Ergebnis der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie, die im August veröffentlicht wurde.

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