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Aktuelles für Zahnärzte, Praxispersonal und Patienten

Datenschutz: Informationen und Arbeitshilfen als Download verfügbar

Ab 25. Mai 2018 ist auch in den Zahnarztpraxen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als unmittelbar geltendes Recht zu beachten. Neben dem neuen Bundesdatenschutzgesetz, das ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, manifestieren die neuen gesetzlichen Regelungen bereits bestehende Datenschutzvorschriften, beinhalten aber auch einige neue datenschutzrechtliche Grundsätze.

Die Zahnärztekammer hat umfangreiche Informationen sowie Arbeitshilfen für die zahnärztliche Praxis zu diesem Thema auf ihrer Homepage eingestellt. Ferner wurde den Kreisstellen angeboten, mit Unterstützung des Landesdatenschutzbeauftragten Kurzseminare zum neuen Datenschutzrecht anzubieten.

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Kammerversammlung wählt neue Vorstandsmitglieder

Im Mittelpunkt der Kammerversammlung am 30. Juni 2018 in Schwerin stand die Neuwahl von Vorstandsmitgliedern, da drei Delegierte in der außerordentlichen Kammerversammlung der Zahnärztekammer im April 2018 von ihren Vorstandsämtern zurückgetreten waren. Das bisherige Vorstandsmitglied Zahnarzt Roman Kubetschek aus Neubrandenburg wurde zum Vizepräsidenten der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, als weiteres Vorstandsmitglied Zahnarzt Christian Dau aus Malchow gewählt.

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Zusätzliche Seminare: "Datenschutz in der Zahnarztpraxis"

Auf Grund der weiterhin großen Nachfrage bietet die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern an vier Standorten zusätzliche Seminare zum Datenschutz in der Zahnarztpraxis an. Die Seminare richten sich vorrangig an das Praxispersonal. Die Teilnahme von Zahnärzten/-innen ist möglich. Der Seminarpreis beträgt 30 Euro pro Teilnehmer. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 100 begrenzt.

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Zahnärztliche Patientenberatungsstellen: Neun von zehn Patienten erhalten individuelle Hilfe

Bundeszahnärztekammerund Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben ihren Jahresbericht zur Zahnärztlichen Patientenberatung veröffentlicht: In fast neun von zehn Fällen erhalten Patienten dort individuelle Hilfe. Damit erfolgte die Unterstützung im Berichtszeitraum 2017 entweder durch eine unmittelbare Problemlösung in der Beratungsstelle (in 75 Prozent der dokumentierten Fälle) oder durch eine Vermittlung an die zuständige Zahnärztekammer beziehungsweise Kassenzahnärztliche Vereinigung (12 Prozent).

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MIH: DGZMK zur "neuen Volkskrankheit"

"Wir müssen die MIH-Forschung endlich vorantreiben", denn mehr als 30 Prozent der 12-Jährigen sind bereits betroffen. Damit tritt MIH bei dieser Altersgruppe schon deutlich häufiger auf als Karies. "Wir haben es mit einer neuen Volkskrankheit zu tun", warnt die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK).

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