Aktuelles für Zahnärzte, Praxispersonal und Patienten
Rundschreiben des Kammervorstandes an alle Kammermitglieder
Zum ersten Mal seit Beginn der Herausgabe unseres Mitteilungsblattes werden Sie voraussichtlich in diesem Monat keine Druckausgabe der dens erhalten. Hintergrund ist, dass sich die beiden Herausgeber Kassenzahnärztliche Vereinigung und Zahnärztekammer zum wiederholten Mal nicht über den zu veröffentlichenden Inhalt einigen konnten.
Weitere Informationen zum Inhalt der Unstimmigkeiten finden Sie im internen Mitgliederbereich der Homepage. Die Zugangskennung haben Sie mit dem letzten Fortbildungsprogramm erhalten.
Wir hoffen sehr, dass es uns möglich sein wird, gemeinsam mit der KZV Grundsätze für die inhaltliche Gestaltung der dens zu erarbeiten, sodass Sie alsbald wieder wie gewohnt die dens auch in der Druckversion erhalten können.
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Zahnärztekammer gegen den Einfluss von Großkapital im Gesundheitswesen
Der diesjährige Zahnärztetag bot Gelegenheit, über die demographische Entwicklung der Zahnärzte insbesondere im ländlichen Raum zu diskutieren. So ist erkennbar, dass zahlreiche Praxen in den ländlichen Gebieten große Schwierigkeiten besitzen, einen Nachfolger zu finden.
27. Zahnärztetag – Fortbildung zu Innovationen für die Zahnarztpraxis
430 Zahnärztinnen und Zahnärzte und 250 Zahnmedizinische Fachangestellte bilden sich am Wochenende in Rostock-Warnemünde fort. Hauptthema des 27. Zahnärztetages der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist die Digitalisierung in der Zahnmedizin.
Die zahnärztlichen Körperschaften in Mecklenburg-Vorpommern stellen ein neues Online-Update der QM-Software zur Verfügung. Mit dem Update werden u. a. über 100 Dokumente aktualisiert bzw. neu eingefügt. Über den entsprechenden Button im Programm kann das Update 7/2018 eingelesen werden.
Datenschutz: Informationen und Arbeitshilfen als Download verfügbar
Ab 25. Mai 2018 ist auch in den Zahnarztpraxen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als unmittelbar geltendes Recht zu beachten. Neben dem neuen Bundesdatenschutzgesetz, das ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, manifestieren die neuen gesetzlichen Regelungen bereits bestehende Datenschutzvorschriften, beinhalten aber auch einige neue datenschutzrechtliche Grundsätze.
Die Zahnärztekammer hat umfangreiche Informationen sowie Arbeitshilfen für die zahnärztliche Praxis zu diesem Thema auf ihrer Homepage eingestellt. Ferner wurde den Kreisstellen angeboten, mit Unterstützung des Landesdatenschutzbeauftragten Kurzseminare zum neuen Datenschutzrecht anzubieten.