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Aktuelles für Zahnärzte, Praxispersonal und Patienten

Fortbildungsprogramme 1/2019 online

Am 22.11.2018 werden die neuen Fortbildungsprogramme für das erste Halbjahr 2019 an die zahnärztlichen Praxen in unserem Bundesland verschickt. Diese sollten in den kommenden Tagen eintreffen. Bereits jetzt sind die neuen Seminare für Zahnärzte und Praxispersonal online buchbar.

<link internal-link>Zahnärzte <link internal-link>Praxispersonal

Fortbildungstag 2019 in Stralsund

Mit dem Fortbildungstag hat die Zahnärztekammer eine neue Form der Fortbildung in unserem Bundesland etabliert. Ziel ist neben der Auseinandersetzung mit zahnärztlich fachlichen Themen, auch Zeit für den kollegialen Austausch zu finden. Der vierte Fortbildungstag findet am 2. März 2019 im Störtebeker Brauquartier Stralsund statt. Erneut stehen interessante Vortragsthemen für die praktische Tätigkeit sowie ein Rahmenprogramm in besonderer Atmosphäre auf dem Programm. Eine Online-Anmeldung ist bereits jetzt möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 150 begrenzt.

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Tätigkeitsbericht 2018 veröffentlicht

Der Tätigkeitsbericht der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2018 gibt einen kurzen, aber gezielten Überblick über die Arbeit der Selbstverwaltung. Schwerpunkte dabei sind entsprechend den Aufgabenstellungen für die Zahnärztekammer die Unterstützung der zahnärztlichen Praxisführung für die Mitglieder, aber auch gleichzeitig für Patienten entsprechende Informations- und Unterstützungsangebote bereit zu halten. Dabei gilt es nicht nur Gutes zu tun, sondern dies entsprechend den Anforderungen an eine Informationsgesellschaft auch öffentlich und in den entsprechenden Medien darzustellen. Die Arbeit der Zahnärztekammer ist vielfältig, praxisorientiert und von fachlicher Expertise getragen. Möge es auch für diejenigen, die sich bisher noch nicht daran beteiligt haben, eine Anregung sein, sich hier einzubringen.

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assisdens 2018 veröffentlicht

Die assisdens ist das jährlich erscheinende Informationsblatt der Zahnärztekammer für die zahnmedizinische Assistenz. Die aktuelle Ausgabe wird mit der dens 12/2017 an die Praxen verschickt und steht ab sofort als Download zur Verfügung.

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Datenschutzerklärung: Unterschriftsleistung durch Patient nicht notwendig

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sprechen sich dagegen aus, dass Ärzte die Behandlung ablehnen oder die Verweigerung der Behandlung androhen, wenn Patienten die Informationen nach Art. 13 DSGVO nicht unterschreiben. Eine solche Praxis ist nicht mit der DSGVO vereinbar. Die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO bezweckt lediglich, dass Patienten die Gelegenheit gegeben wird, entsprechende Informationen einfach und ohne Umwege zu erhalten. Sie müssen diese jedoch nicht zur Kenntnis nehmen, wenn sie dies nicht möchten.

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