Aktuelles für Zahnärzte, Praxispersonal und Patienten
Impfberechtigung für Zahnärzte
Das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ sieht u. a. zeitlich befristet Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Zahnärzte vor. Voraussetzung ist in jedem Fall die Teilnahme an einer ärztlichen Schulung.
Achtung! Tägliche Testung für immunisierte Beschäftigte aufgehoben
Im Nachgang des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute bis zur geforderten Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Testpflicht für immunisierte Beschäftigte nach § 28b Absatz 2 aufgehoben. Damit entfällt die dort geforderte tägliche Testpflicht für die immunisierten Beschäftigten.
Achtung! Besonderheit der 3G-Regel in der Zahnarztpraxis
Neben den allgemeinen Regelungen aus § 28b Absatz 1 des geänderten Infektionsschutzgesetzes gilt für Zahnarztpraxen zusätzlich Absatz 2 des genannten Paragrafen. Dadurch wurde gegenüber nichtärztlichen Arbeitgebern auch für Zahnarztpraxen eine 3G-Plus-Regel eingeführt und umfassende Nachweis- und Dokumentationspflichten für die Zahnarztpraxis vorgeschrieben. Insoweit sind gegenüber nichtärztlichen Arbeitgebern weitere Vorgaben verpflichtend einzuhalten.
Der Tätigkeitsbericht der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2021 gibt einen kurzen, aber gezielten Überblick über die Arbeit der Selbstverwaltung. Schwerpunkte dabei sind entsprechend den Aufgabenstellungen für die Zahnärztekammer die Unterstützung der zahnärztlichen Praxisführung für die Mitglieder, aber auch gleichzeitig für Patienten entsprechende Informations- und Unterstützungsangebote bereit zu halten. Dabei gilt es nicht nur Gutes zu tun, sondern dies entsprechend den Anforderungen an eine Informationsgesellschaft auch öffentlich und in den entsprechenden Medien darzustellen. Die Arbeit der Zahnärztekammer ist vielfältig, praxisorientiert und von fachlicher Expertise getragen. Möge es auch für diejenigen, die sich bisher noch nicht daran beteiligt haben, eine Anregung sein, sich hier einzubringen.
Generationswechsel: Stefanie Tiede zur Präsidentin gewählt
Nach 30-jährigem Bestehen der Zahnärztekammer M-V stand in diesem Jahr der erste Wechsel im Präsidentenamt bevor. Der bislang erste und einzige Präsident, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, hatte angekündigt, nicht mehr für das Präsidentenamt zu kandidieren, um der jüngeren Generation den Vortritt zu lassen. So wurde auf der konstituierenden Kammerversammlung am 13. Oktober im Kurhaus Warnemünde die 40-jährige Oralchirurgin Stefanie Tiede aus Rostock aus der Mitte der Kammerdelegierten als Kandidatin für das Präsidentenamt vorgeschlagen und mit überzeugender Stimmenmehrheit gewählt. Damit vollzog sich nicht nur der bereits avisierte Generationswechsel, sondern für die nächste Legislaturperiode von vier Jahren ist erstmals auch eine Zahnärztin oberste Repräsentantin der Zahnärzteschaft.
„Ich bin mir dessen bewusst, dass ich in große Fußstapfen trete und eine hohe Verantwortung übernehme. Dieser Aufgabe stelle ich mich sehr gern zusammen mit meiner Kollegin und meinen Kollegen aus dem Vorstand. Wir sind hoch motiviert und entschlossen, alle Kräfte für das Wohl der Kollegenschaft aufzuwenden, um das Berufsbild attraktiv zu gestalten und das hohe Gut der Freiberuflichkeit zu wahren. Die großen Herausforderungen für die Zukunft möchte ich zusammen mit den neu gewählten Vorstandsmitgliedern angehen."
Als Vizepräsident wurde mit Dr. Peter Bührens aus Dobin am See ein besonders erfahrener Kollege an ihre Seite gewählt, der sie bei dieser Aufgabe unterstützen wird. Bei den künftig zu bewältigenden Aufgaben unterstützen die Kammerpräsidentin ebenso die neu gewählten Beisitzer Dr. Wolf Henrik Fröhlich, Mund-Kiefer-Gesichtschirurg aus Güstrow, Dr. Anke Welly, niedergelassene Zahnärztin in Neukloster sowie der niedergelassene Zahnarzt Dr. Thomas Klitsch aus Parchim.