Aktuelles für Zahnärzte, Praxispersonal und Patienten
Zeugnisausgabe für Zahnmedizinische Fachangestellte
Am 13. Juli 2016 wurden ausgebildete Zahnmedizinischen Fachangestellte im Kurhaus Warnemünde durch die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern erstmals in einer zentralen Veranstaltung für die vier Berufsschulstandorte Greifswald, Rostock, Schwerin und Waren geehrt. Die Auszubildenden erhielten ihre Zeugnisse in einer festlichen Veranstaltung gemeinsam mit Ihren Angehörigen und musikalischer Umrahmung von Andreas Pasternack.
Die 25. Interdisziplinäre Seminar- und Fortbildungswoche der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern findet vom 7. bis 11. November 2016 in Rostock statt. Der interdisziplinäre Vortrag "Plasmamedizin - Heilung ab dem 4. Aggregatzustand" am 8. November 2016 um 13:30 Uhr. wird von der Zahnärztekammer M-V empfohlen.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat am 22.6.2016 die Wahl zur 7. Amtsperiode der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern für ungültig erklärt. Das schriftlich abgefasste Urteil und die Urteilsbegründung liegen noch nicht vor. Der Kammervorstand hat beschlossen, die möglichen Rechtsmittel gegen das Urteil auszuschöpfen, um der Kammerversammlung eine Wahlordnung zur Beschlussfassung vorlegen zu können, die die Urteilsgründe berücksichtigt.
<link file:599 _blank download>Pressemitteilung
Kurzfilme zur Zahnpflege bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung
Griffverstärkung für die Zahnbürste, Dreikopfzahnbürste oder Mundschleimhaut befeuchten - es gibt zahlreiche wichtige Hinweise, die helfen, die Mundgesundheit von Hochbetagten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zu erhalten.
1,3 Millionen und damit etwa die Hälfte der pflegebedürftigen Menschen werden in Deutschland im eigenen Zuhause ausschließlich von Familienangehörigen oder nahestehenden Personen gepflegt - ohne professionelle Unterstützung.
Vor diesem Hintergrund haben die Bundeszahnärztekammer und das Zentrum für Qualität in der Pflege gemeinsam die wichtigsten Hinweise zur Mund- und Zahnpflege in zehn Kurzfilmen zusammengefasst.
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Bessere zahnärztliche Früherkennung
Die vertragszahnärztliche Vorsorge für Kinder bis zum 6. Lebensjahr wird ab Juli 2016 nachhaltig gefördert. Das sogenannte Gelbe Heft (Kinderuntersuchungsheft) enthält künftig sechs rechtsverbindliche Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat in Form von Ankreuzfeldern. Einen entsprechenden Beschluss hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung im Gemeinsamen Bundesausschuss erwirkt, dem wichtigsten Beschlussgremium der Gesetzlichen Krankenversicherung.