Die Kammerversammlung besteht aus 44 von der Zahnärzteschaft Mecklenburg-Vorpommerns gewählten sowie zwei von den Hochschulen unseres Landes gestellten Delegierten. Eine Amtsperiode beträgt vier Jahre.
Die Protokolle und Unterlagen der Kammerversammlung können von allen Mitgliedern der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eingesehen werden.
Terminankündigung
Kammerversammlung
Samstag, 06.07.2024 ab 10 Uhr
Geschäftsstelle Schwerin