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Titelbild der Unterseite Portrait der Zahnärztekammer

Portrait der Zahnärztekammer

Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern wurde am 28. April 1990 provisorisch und am 29. Mai 1991 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Die rechtliche Grundlage bildet das Heilberufsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist die selbstverwaltete Berufsvertretung von mehr als 2 000 Mitgliedern und untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zahnärzte sind damit in der Lage, eigentlich staatliche Aufgaben, die die Berufsausübung betreffen, wie etwa die zahnärztliche Weiterbildung oder die Ausbildung von qualifiziertem Praxispersonal, selbst und damit sachnäher und kostengünstiger als der Staat zu erledigen. Die Interessen der mecklenburg-vorpommerschen Zahnärzte werden über die Mitgliedschaft bei der Bundeszahnärztekammer auch auf Bundes- und europäischer Ebene wahrgenommen.

Der Zahnärztekammer gehören alle Zahnärzte an, die im Land Mecklenburg-Vorpommern ihren Beruf ausüben, oder falls sie ihren Beruf nicht ausüben, dort ihre Hauptwohnung haben.


Zu den Aufgaben der Zahnärztekammer (Selbstverwaltungsaufgaben) gehören:

  • einen sittlich und wissenschaftlich hochstehenden Berufsstand zu erhalten und unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit die beruflichen Belange ihrer Mitglieder zu wahren,
  • die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen,
  • eine hohe Qualität der Berufsausübung zu gestalten und zu fördern,
  • geeignete Maßnahmen zur Gestaltung und Förderung der Fort- und Weiterbildung der Mitglieder zu treffen, insbesondere können sie Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren und den Mitgliedern Fortbildungszertifikate erteilen,
  • die Aus- und Fortbildung der bei den Kammermitgliedern beschäftigten berufsspezifischen Mitarbeiter zu gestalten und zu fördern,
  • einen zahnärztlichen Notfalldienst in den sprechstundenfreien Zeiten sicherzustellen,
  • auf Verlangen der zuständigen Behörden zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen und Fachgutachten zu erstatten oder Sachverständige zur Erstattung von Fachgutachten zu benennen,
  • auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder untereinander hinzuwirken und Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern sowie zwischen diesen und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, zu schlichten,
  • bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen und ihren Patienten aus dem Behandlungsverhältnis zu vermitteln,
  • die Kammermitglieder in Fragen der Berufsausübung zu beraten,
  • an Kammerangehörige Heilberufsausweise auszugeben und ihnen sonstige Bescheinigungen auszustellen.

Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Zahnarztpraxen bei der Installation eines Zahnärztlichen Praxismanagementsystems (QM).

Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist bestrebt, die Gesundheit der Bevölkerung unseres Bundeslandes im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zu fördern. Die Kammer unterstützt die Selbstbestimmung der Patienten und die freie Berufsausübung der Zahnärzte.


Kontaktdaten

Zahnärztekammer M-V
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Wismarsche Str. 304
19055 Schwerin

☏ 0385 489306-80
✎ 0385 489306-99
info@zaekmv.de
✉ DE-Mail: info@zaek.de-mail.de

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