Tätigkeitsschwerpunkte

Fortbildungen nach Selbstauskunft:

In dieser Liste sind Fortbildungsaktivitäten erfasst, die der Zahnärztekammer von ihren Mitgliedern gemeldet wurden. Die Liste beruht auf Selbstauskünften der betreffenden Zahnärztinnen und Zahnärzte. Über den Umfang und die Qualität der einzelnen Fortbildungsmaßnahmen hat die Zahnärztekammer keine Kenntnis.
Nach der Rechtslage (Urteil des BVerfG vom 23.07.2001) ist es dem Zahnarzt
unbenommen, auf Grund einer Selbstauskunft „besondere Qualifikationen“ neben seiner Berufsbezeichnung auszuweisen, sofern diese Angabe sachlich richtig und nicht irreführend ist. Es ist dafür keine Zertifizierung oder Erlaubnis durch die Zahnärztekammer erforderlich.
Das gilt auch für den Ausweis von Tätigkeitsschwerpunkten.
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen sowie eine nachhaltige Tätigkeit auf diesem Gebiet
müssen jedoch vom Zahnarzt nachgewiesen werden können. „Nachhaltige Tätigkeit“ bedeutet, wenigstens zwei Jahre im Schwerpunkt tätig gewesen zu sein.